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Vorschau auf zukünftige Vorträge und Workshops
Das Traumsubjekt als seltsamer Attraktor, als Artefakt des Traums (Vortrag. AGKB, Hohensyburg, 17.09.03 - Info: http://www.agkb.de) Lassen sich Psychotherapie, Subjekttheorie und Kurzweil miteinander vereinbaren? Mein
Essay vereinnahmt die Bilderwelt des Marc-Antoine Mathieu, in der sich das Traumsubjekt, Julius Corentin Acquefacques, als Gefangenen seiner Träume erlebt. Kann die Komik des Comic als »Gedankenspiel«
wirksam werden, darf Ich zwischen der Lachhaft des Alltags und der Ernsthaft des Traums oszillieren, um
- die affektive Logik des Traums zu zeigen?
- - »(f)acta est fabula« - Fakt und Artefakt zu imaginieren?
- das Verkennen im Erkennen zu illustrieren?
- sich das Design des Sein (er)träumen zu lassen?
- über die Wunderbar des Nichts zu philosophieren?
- Spiegelungen des Selbst als Alter des Ego zu reflektieren?
- (s)Ich im Spiegel als narzisstisches Doppel zu identifizieren?
- das Reale des Traums auf den Alp der Realität zu projizieren?
»Darüber wundern Sie sich? Wie hätten Sie sie denn gern, die Welt? Schwarzweiss?«
Antizipierte Nachträglichkeit: Zur konstitutiven Praxis des Imaginierens und Sprechens in der KiP (Vortrag. Internat. Kongress für Katathym-imaginative Psychotherapie (KiP). Göttingen, 11.-13.06.04 (angemeldet - Info: http://www.agkb.de) Katathym-imaginative Prozesse bedingen flexible Regressionen im Sinne eines
rhythmischen Oszillierens zwischen alternierenden bewussten wie unbewussten Ich-Zuständen. Differenzierung und Entdifferenzierung des Tagtraumgeschehens operieren
mit einem einerseits dissoziativen Auseinandertreten, andererseits assoziativen Integrieren von Affekt und Kognition, von Bild und Sprache.
Der Beitrag diskutiert diese Prozesse als Funktionen eines sich spiegelnden Ich, dessen imaginäres Erkennen immer auch ein illusionäres Verkennen impliziert und die Annahme
eines autonomen Ich in Frage stellt. Als topisches Paradigma lassen sich Strukturen des Realen, Symbolischen und Imaginären auf die Kontextebene des Symptoms, der Hemmung und der Angst beziehen und ausarbeiten. Aus dem Verständnismodell dieser, dem Psychischen eigenen affektiven Logik einer antizipierten Nachträglichkeit und spezifischen Zeitlichkeit des Unbewussten ergeben sich
die regressiv-progressive Möglichkeiten des Vor- und Zurückphantasierens. Als paradoxe Prozesse fundieren sie die Praxis der KiP als eine Praxis der Imaginierten und des
Gesprochenen. Das Imaginieren wie das Sprechen sind als flüchtiges Bild und flüchtiges Wort das quasi spezifisch Konstante der KiP. Ihre Dynamik lässt sich im Modell des
Möbiusbandes verstehen: Insofern das Projizierte in einer Reflektion als Spiegelung und weil das Sagen in einer Wendung als Gesagtes auf ihren Ausgangspunkt zurückkommen,
stellen sie Grundstrukturen der Nachträglichkeit (des Verstehens, der Sinnhaftigkeit …) dar und entfalten sie sich nicht im euklidischen Raum wissenschaftlich-dualer Formallogik,
sondern im ‚unmöglichen’ Raum des psychotherapeutischen Diskurses.
Der Stalker in uns oder: Das hostile Begehren des Selben im Anderen (Vortrag. Kriminologische Studienwoche. Universität Hamburg, 22.03.04 - Info: KrimJ
Wissenschaften des Stalking haben Konjunktur. Als sozusagen populärwissenschaftliche Antworten, die mehr verschleiern denn enthüllen. Müssten demgegenüber nicht vielmehr –
viel mehr – Fragen gestellt als Antworten gegeben werden? Als diskursive Erörterung soll daher - unter Bezugnahme auf Lacan und Žižek - versucht werden, das überdeterminierte
Verhältnis von Stalking-Subjekt und Stalking-Objekt zu diskutieren: Macht nicht Stalking als Hybris des Subjekts, als exzessives »passage à l’acte«, das
Extrem(e) jeder allgemeinen intersubjektiven Ordnung transparent? Steht nicht die subversive Verwerfung der sozialen Konventionen gerade im Dienste der Aufrechterhaltung
derselben Ordnung? Verweist nicht die aggressive Aus-ein-ander-Setzung im Stalking auf die in der intersubjektiven Differenz – in Achtung wie Missachtung wie Verachtung –
angelegte Aggressivität eines jedweden anderen? Das heißt: Ist Stalking nur ein Spezialfall undialektisch erstarrter Herr-Knecht-Verhältnisse … und - zu Ende gedacht - mitunter nichts
anderes als die Entgleisung einer pervers strukturierten Intersubjektivität, wie sie im Imperativ der Nächstenliebe oder im Dogma der Menschenrechte vorzufinden ist?
Offenbaren nicht die Hilflosigkeit, die Ohnmacht wie das Aus-der-Fassung-Geraten des Opfers und dessen erzwungene, leidenschaftliche Bindung an den Aggressor eine Fissur,
eine Leere des Subjekts? Das Aufklaffen einer Lücke also, deren Existenz – anhand der phantasmatischen Krücke, am plombenartigen Begehren - als konstitutiver Mangel
begriffen werden kann? Als ein selbst(v)erkennender Seinsmangel, der das Subjekt als solches selber ist? Geht es nicht darum, dass Stalking die Fundamentalphantasie der
Ich-Stabilität und Ich-Autonomie als Abwehrmanöver entlarvt? Als Leugnung der Tatsache nämlich, dass wir nicht nur im Stalking Objekt eines aggressiven Begehrens sind, sondern
dass wir als fragiles, abhängiges, imaginäres Ich uns selbst per se als Objekt des Genießens eines anderen instrumentalisieren? Dass unsere angstabwehrend eingesetzte
Interaktivität ein gespenstisches Double, eine komplementäre Interpassivität nämlich, präsentiert? Wie sehr erweist sich die Begegnung mit dem anderen - jenseits der schützenden Illusion
imaginärer Autonomie und jenseits der stützenden Sprachstrukturen des Symbolischen - als traumatische, dezentrierende Konfrontation mit dem Realen, mit einer external
verdinglichten Selbstrepräsentanz? Und warum ist dies als exzessive Geste zugleich – wenn auch ambivalent - lustvoll? Wo also liegt die feindsel(b)ige Grenze im Spannungsfeld
von pubertär-fensterlndem Nachsteigen über sich verleugnendes »armchair stalking« (Big-Brother-TV) bis zum hostil vereinnahmenden Stalking?
Der Delinquent als pathologisiertes Subjekt oder: Tätertherapie als seltsamer Attraktor
(Vortrag. 15. Kongress für Klinische Psychologie, Psychotherapie & Beratung. Humboldt-Universität Berlin, 05.-09.03.04 - Info:
http://www.dgvt.de) Delinquenz ist keine Krankheit. Doch nach einer Analyse Foucaults konvergieren juristische
und der psychiatrische Diskurse so sehr miteinander, dass ihr Gefährlichkeitsbegriff ein Kausalitätsnetz über die gesamte Biografie des Subjekts und somit Behandlung nach sich
zieht. Als pathologisiertes Subjekts verschränkt der Delinquent die o. g. Diskurse:
als aus dem Gesellschaftsvertrag herausgefallenes moralisches Monster („Kinderschänder“) wird er – vermeintlich - unter den Schutz der Psy-Berufe gestellt,
als durch Bestrafung und Behandlung ursprünglich wieder einzubürgerndes Rechtssubjekt wird er nun zum lebenslangen Täter und justiziablen Objekt.
Demnach muss etwas in ihm stecken, was nicht stimmt: sein Charakter, seine seelische Veranlagung, seine Erziehung, sein Unbewusstes, sein Begehren, seine Lerngeschichte
prädestinieren ihn zur Straftat … und nunmehr zur Behandlung. Hieran knüpfen sich Fragen, die (selbst-)kritisch zu diskutieren sind:
Welche Konsequenzen hat dies für Psychotherapie und Psychotherapeuten?
Wodurch entkommt man dabei den Denkfallen des dichotomen Entweder-Oder in der Moral (gut vs. böse), der Diagnostik (krank vs. gesund), der Prognose (gefährlich vs. normal)?
Was bedeutet dies für die Beziehung von Behandler und Klient/Patient?
Wie sehr kontaminiert das Gefährlichkeitskonzept mit dem dahinter stehenden Sicherheitsdogma jedweden Behandlungsgedanken? Sprich, produziert der Behandlungsanspruch neue Nicht-Behandelbare?
Was unterscheidet ‚Behandlung’ in Regelvollzug – Sozialtherapeutischer Anstalt – Maßregelvollzugsklinik - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie?
Oder macht die per Gesetz auf den Strafvollzug ausgedehnte Behandlungsideologie nur noch transparent, was in der Straf-Besserungs-Idee ohnehin angelegt ist? Dass es nämlich
um eine Technologie der Macht geht, die von der Technologie der Seele – derjenigen der Erzieher, Psychologen und Psychiater – weder maskiert noch kompensiert werden kann, da
sie ja nur – so weiter Foucault - eines ihrer Instrumente ist ...
Täter – Taten – Therapien
(Workshop. 2. Fachtagung Pflege in der Forensik. Kloster Seeon, 14.-17.12.03 - Info: http://www.kloster-seeon.de)Der Workshop bietet Möglichkeiten, persönliche Fragen oder allgemeine
Problemstellungen der therapeutischen Arbeit mit Tätern bzw. der Sicherung von Tätern und/oder der Arbeit in Ihrer Institution zu diskutieren, zu vertiefen. Als »shop« können Sie
dieses Workshop-Angebot wie einen »Bauchladen« nutzen. Dafür sollten Sie eine »Einkaufsliste« mit Fragen bzw. Themen oder mit Fallbeispielen dabei haben, um effektiv daran arbeiten zu können.Das Stichwort
»arbeiten« macht auf den Arbeitsaspekt des »work«-Shops aufmerksam: Wir werden gemeinsam an einzelnen Themenstellungen entlang diskutieren, an einzelnen
Antworten oder Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Dabei gibt es auch das Angebot, konkrete Probleme mit Klienten/Patienten oder KollegInnen zu supervidieren.
¿ Vielleicht wollen Sie nur vertrautes Handlungswissen aktualisieren? ¿ Vielleicht nur Theorie der Praxis systematisieren?
Thematik und Ablauf bestimmen Sie also selbst: Geleitete Diskussion statt Frontalunterricht, jedoch Kurzreferate bei Nachfrage. Als Medien stehen Filmbeispiele und Overheadfolien zur Verfügung …
»Psychopathia sexualis« oder: Was ist pervers an Perversionen? (Workshop. Kloster Irsee, 25.-27.10.04 -
Info: http.//www.kloster-irsee.de)
In der forensischen Praxis nimmt die Arbeit mit Sexualstraftätern einen relativ breiten Raum ein. Das Seminar wird dabei den Akzent auf die ›hinter‹ der perversen Symptomatik
stehende Struktur und Dynamik der Persönlichkeit legen. Thematisch geht es um die theoretische Erarbeitung und praxisbezogene Diskussion der
entwicklungspsychologischen Bedingungen perverser Strukturen,
psychodynamischen Charakteristiken dieser Persönlichkeiten,
ich-strukturellen Besonderheiten und Funktionen dieser Störungen,
konfliktspezifischen Aspekte in der Perversion,
Zusammenhänge von Symptombedeutung und Grundproblematik,
Verschränkung von Phantasiebildung und sexualdevianter Symptomatik,
gefährlichkeitsprognostischen Differenzierung von Intensität und Progredienz,
Behandlungsprognose und –indikation
usw. …
Das Seminar zielt darauf ab, die eigene therapeutische Praxis durch unterschiedliche psychodynamische Theoriebausteine zu unterfüttern. Dies beinhaltet auch den Einsatz von
Filmmaterial wie die gemeinsame Diskussion von Fallbeispielen, gerne auch Kasuistiken der TeilnehmerInnen und Behandlungsproblemen. Ablauf und thematische Gestaltung sind
den Wünschen der TeilnehmerInnen entsprechend modifizierbar.
Scham & Schuld – imaginäre Dimensionen der forensischen Praxis (Workshop. Kloster Irsee, 05.-07.05.04 - Info:
http://www.kloster-irsee.de) Zwei der zentralen, jedoch in ihrer Bedeutung verkannte Themen der Arbeit mit
Rechtsbrechern ist deren - vermiedene / forcierte - Auseinandersetzung mit der Scham wie mit der Schuld. Denn: Beides sind imaginäre Kategorie (zwischen-)menschlichen Erlebens,
die auch in der Fachliteratur und in Ausbildungen häufig nur unzureichend berücksichtigt werden. Die Facetten der Schamaffekte gewinnen ihre Bedeutung für die forensische Therapie
in der Dynamik von Schamerleben und Beschämung,
im Rahmen einer Entwicklungspsychologie der Autonomie- und Identitätsbildung,
in der affektiven Logik von sozialer Norm, Ressentiment und Trotz,
im Kontext von Scham-Schuld-Konflikten und delinquentem Copingversuch,
als Motiv schamloser Abwehr und aggressiven Gegenagierens,
in den Abhängigkeits- und Ohnmachtsaspekten individueller Minderwertigkeit.
Das Seminar diskutiert Schuld und Schulderleben
vor dem Hintergrund von Schuld und Sühne,
in seiner Relevanz für das intrapsychische / narzisstische Gleichgewicht,
unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten,
im Sinne eines handlungs- und behandlungsprognostischen Kriteriums,
als Widerstandsphänomen in der therapeutischen Arbeit,
hinsichtlich Schuldunfähigkeit als mitunter problematischer Entverantwortung,
vor dem Hintergrund depressiver Verarbeitung, pathologischer Trauer und Suizidalität,
in der Gegenübertragung und als negative therapeutische Reaktion,
vor der Matrix von Geständniszwang, Sanktionsanspruch und Behandlungsverpflichtung.
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